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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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30-179-2023.rtf

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

25.10.2023

Nummer

30-179/2023

Bearbeiter

Herr Klaube

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

07.11.2023

Beschlussgegenstand:

Grundsatzbeschluss über die Zustimmung der Mitgliedsgemeinde bezüglich der Förderung des Glasfaserausbaus innerhalb des Verbandsgemeindegebietes

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Gemeinde Wallhausen beauftragt die Verbandsgemeinde „Golden Aue“ den Glasfaserausbau innerhalb der Ortschaft bzw. des Verbandsgemeindegebietes voranzutreiben und mögliche Fördermittel zu akquirieren.

Zur Weiterentwicklung der Infrastruktur, Erhöhung der Ortsattraktivität für Neubürger/ Firmen und um den heutigen technischen Standards gerecht zu werden ist die Kommune bestrebt, das Vorhaben eines möglichst flächendeckenden Breitbandausbaus in ihrem Hoheitsgebiet zu unterstützen.

Die Koordinierung des Gesamtvorhabens „Glasfaserausbau“ erfolgt maßgeblich durch den Landkreis Mansfeld-Südharz.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

07.11.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

12 + 1

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister