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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Edersleben

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeisterin

Aktenzeichen

Datum

12.10.2023

Nummer

35-78/2023

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

26.10.2023

Beschlussgegenstand:

Festlegung des Wahlgebietes in einen Wahlbereich für die Kommunalwahlen am 09.06.2024

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 16.07.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209)

Begründung:

Nach § 7 des KWG LSA kann eine Gemeinde ihr Wahlgebiet in Wahlbereiche einteilen, wenn mehr als 3.000 Einwohner in der Gemeinde leben.Die zu berücksichtigende Einwohnerzahl der Gemeinde Edersleben beträgt 959 Einwohner mit Stand 31.12.2022.

Der Gemeinderat der Gemeinde Edersleben beschließt die Einteilung des Wahlgebietes in einen Wahlbereich.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

26.10.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

7 + 1

dafür:

8

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Renner
Bürgermeisterin