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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschlüsse Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

28.09.2023

Nummer

30-171/2023

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

07.11.2023

Beschlussgegenstand:

Gebührensatzung für die Sporthalle der Gemeinde Wallhausen

gesetzliche Grundlage:

§§ 5, 6, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. Seite 288) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBI. LSA S. 209) sowie der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 1996 (GVBl. Seite 405), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 15 Dezember 2020 (GBI. LSA S. 712)

Begründung:

Da der Aufwand für die Abrechnung der Gebühren nicht mit den zu zahlenden Kosten der Sporthalle Wallhausen im Verhältnis steht und um die Abrechnung der Gebühren zu vereinfachen, schlug der Bürgermeister Herr Gremmer vor, eine Pauschale der einzelnen Vereinen in der anliegenden Gebührensatzung festzulegen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen beschließt die anliegende Gebührensatzung für die Sporthalle der Gemeinde Wallhausen.

Anlage:

- Gebührensatzung für die Sporthalle der Gemeinde Wallhausen

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

07.11.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

12 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister