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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Straßenwidmung Edersleben

Nachstehende Straße wird gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993, Inkraftsetzung am 01. Jan. 1994, veröffentlich im GVBl. LSA Nr. 30 1993, dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

I. Lagebezeichnung:

An der Walther-Rathenau-Straße in Edersleben

(Gemarkung Edersleben, Flur 4, Flurstück 530/121)

1.

Straßen:

- Walther-Rathenau-Straße

II. Festsetzungen

1.

Klassifizierung

Die vorstehende Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrG LSA.

2.

Funktion: ⇒ öffentliche Straße

3.

Träger der Straßenbaulast: ⇒ Gemeinde Edersleben gemäß Klassifizierung

III. Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die Widmung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet von dem Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an, Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8, 06537 Kelbra (Kyffhäuser), einzulegen.

Kelbra (Kyffhäuser), den 28.10.2024

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister