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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss 41-20/2024 Ernennung

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

28.08.2024

Nummer

41-20/2024

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.10.2024

Beschlussgegenstand:

Ernennung des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Freiwillige Feuerwehr Bösenrode

gesetzliche Grundlage:

§§ 45 Abs. 2 Nr. 21 und 90 Abs. 1 Nr. 8 des Kommunalverfassungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2022 (GVBl. LSA S. 130) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m § 15 Abs. 2 und 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz – BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBl. LSA S. 108) in der derzeit gültigen Fassung und des § 1 Abs. 4 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Auf Grundlage des § 15 Abs. 2 und 3 Brandschutz - Hilfeleistungsgesetztes des Landes Sachsen-Anhalt wurde durch die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Bösenrode der Kamerad Maik Kostrzewa für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Bösenrode vorgeschlagen.

Die Anhörung des Kreisbrandmeisters erfolgte positiv. Die Wahrnehmung der Funktion ist auf 2 Jahre befristet. Innerhalb dieser Frist muss der Lehrgang „Leiter einer Wehr„ nachgeholt werden.

Beschluss:

Der Kamerad Maik Kostrzewa wird zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Bösenrode, für den Zeitraum von 6 Jahren, in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

22.10.2024

TOP:

5.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister