Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 20.09.2024 |
| Nummer | 41-22/2024 |
| Bearbeiter | Frau Freiberg |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 22.10.2024 |
Beschlussgegenstand:
Genehmigung zur Annahme einer Sachspende
gesetzliche Grundlage:
| • | § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung |
| • | Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit gültigen Fassung |
Begründung:
Der Verein „Freiwillige Feuerwehr Edersleben e. V.“ hat für die Ortsfeuerwehr Edersleben einen neuen Anhänger im Wert von 999,99 € gekauft. Der alte Anhänger wurde außer Dienst gestellt, denn aufwendige Reparaturen wären notwendig gewesen um weiterhin eine Abnahme vom TÜV zu erhalten.
Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese materielle Spende zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Edersleben, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 12 AO in der derzeit gültigen Fassung, zu verwenden ist.
Der Verbandsgemeinderat möge die Annahme der Sachspende beschließen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 22.10.2024 |
| TOP: | 6. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 14 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.