Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschluss 41-22/2024 Spende

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

20.09.2024

Nummer

41-22/2024

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.10.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Sachspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Verein „Freiwillige Feuerwehr Edersleben e. V.“ hat für die Ortsfeuerwehr Edersleben einen neuen Anhänger im Wert von 999,99 € gekauft. Der alte Anhänger wurde außer Dienst gestellt, denn aufwendige Reparaturen wären notwendig gewesen um weiterhin eine Abnahme vom TÜV zu erhalten.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese materielle Spende zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Edersleben, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 12 AO in der derzeit gültigen Fassung, zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat möge die Annahme der Sachspende beschließen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

22.10.2024

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister