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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss-41-21/2024 Planverfahren

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

17.09.2024

Nummer

41-21/2024

Bearbeiter

Frau Albrecht

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

22.10.2024

Beschlussgegenstand:

Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 4 Teilbereichen durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

hier: Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:

a)

Die Abwägung der zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 4 Teilbereichen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB.

Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.

b)

Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) wird hiermit abschließend beschlossen.

c)

Die Begründung wird gebilligt.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

22.10.2024

TOP:

7.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

14 + 1

dafür:

9

dagegen:

1

Enthaltungen:

5

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

Nummer:41-21/2024

Erläuterungen:

Die Erforderlichkeit zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen wird durch den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ gemäß § 1 (3) BauGB gesehen und wie folgt begründet:

Mit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 3 Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden. Die Plangebiete werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und sind im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen aus dem Jahre 2005 als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt worden.

Anlass der Änderung ist der Antrag der ortsansässigen Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG, auf eigenen Flächen an 3 Standorten jeweils eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.

Durch die Gemeinde Wallhausen werden, zur städtebaulichen Entwicklung dieser Standorte, parallel zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die Planverfahren für zwei vorhabenbezogene Bebauungspläne durchgeführt.

Die derzeitige Darstellung der Plangebiete als Flächen für die Landwirtschaft im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen kann dabei nicht als Entwicklungsgrundlage gem. § 8 (2) BauGB für das Planungsziel dieser vorhabenbezogenen Bebauungspläne herangezogen werden. Aus diesem Grund wurde am 06.12.2022, parallel zu den Planverfahren der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ und Nr. 11 Sondergebiet Photovoltaik II „Felsenkeller“, das Planverfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Das Planverfahren der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ durchgeführt. Inhalt des Planentwurfes ist die Darstellung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ für die Flächen der Plangebiete 1-3 sowie von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Plangebiet 4 (Ausgleichsmaßnahmen).

Inzwischen erfolgten die frühzeitige und formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1), (2) und § 4 (1), (2) BauGB zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet, der Abwägungsvorschlag liegt dem Beschluss bei.

Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, wirksamer Flächennutzungsplan Wallhausen, die Unterlagen der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ und Nr. 11 Sondergebiet Photovoltaik II „Felsenkeller“ mit Umweltberichten, Grünordnungsplänen und Artenschutzfachbeiträgen, der Umweltbericht zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen im Rahmen des Planverfahrens vorgesehen sind.

Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss ermöglicht und erfordert.

Anlage:

Übersichtsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Planung

Abwägungstabelle

Begründung mit Umweltbericht

Begründung Anlage 1 Potenzialflächenanalyse PV-Anlagen

Planzeichnung