Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 27.09.2024 |
| Nummer | 03-22/2024 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 24.10.2024 |
Beschlussgegenstand:
Abschluss einer Durchführungs- und Nuzungsvereinbarung zum Strukturwandelprojekt „Mobilitätsverbesserung in Mansfeld Südharz (MOVE)“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. §§ 1 und 5 des Gesetztes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom 26.02.1998 in der derzeit geltenden Fassung
Begründung:
Für das Strukturwandelprojekt „MOVE“ ist es notwendig, eine Durchführungs- und Nutzungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Berga und dem Landkreis Mansfeld Südharz zu schließen.
Im konkreten bedeutet dies, dass sich die Kommunen mit der Vereinbarung verpflichten, dem Landkreis bei der Umsetzung des Strukturwandelprojektes „MOVE“ zur Seite zu stehen und alles Notwendige zu unternehmen, um dieses Projekt zum Erfolg zu führen.
Die Kommunen treffen hierbei Mitwirkungspflichten, die für die Umsetzung des Gesamtprojektes unabdingbar sind.
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen die beigefügte Durchführungs- und Nutzungsvereinbarung zu unterschreiben.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 24.10.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12+1 |
| anwesend: | 11+1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 2 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.