Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 26.09.2024 |
| Nummer | 30-16/2024 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 15.10.2024 |
Beschlussgegenstand:
Abschluss einer Zweckvereinbarung zum Strukturwandelprojekt „Entwicklung-Kupferspuren Radweg - Industriekultur in der Region erlebbar machen“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, i.V.m. §§ 1 und 5 des Gesetztes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) vom 26.02.1998 in der derzeit geltenden Fassung
Begründung:
Für das Strukturwandelprojekt „Entwicklung-Kupferspuren Radweg - Industriekultur in der Region erlebbar machen“ ist es notwendig, eine Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Wallhausen und dem Landkreis Mansfeld Südharz zu schließen.
Im konkreten bedeutet dies, dass sich die Kommunen mit der Zweckvereinbarung verpflichten, dem Landkreis bei der Umsetzung des Strukturwandelprojektes „Entwicklung-Kupferspuren Radweg - Industriekultur in der Region erlebbar machen“ zur Seite zu stehen und alles Notwendige zu unternehmen, um dieses Projekt zum Erfolg zu führen.
Die Kommunen treffen hierbei umfangreiche Mitwirkungspflichten, die für die Umsetzung des Gesamtprojektes unabdingbar sind.
Der Fördermittelgeber gewährt die notwendigen Fördermittel nur, bei einer Umsetzung des Gesamtprojektes. Fällt eine Kommune heraus und ist der Lückenschluss des Radweges nicht gewährleistet, so endet das Strukturwandelprojekt „Entwicklung-Kupferspuren Radweg - Industriekultur in der Region erlebbar machen“ für alle.
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen die beigefügte Zweckvereinbarung zu unterschreiben.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 15.10.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.