Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 26.09.2024 |
| Nummer | 30-17/2024 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 15.10.2024 |
Beschlussgegenstand:
Beteiligung an einem Normenkontrollverfahren
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 19 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Beschluss 30-206/2024 zur Ermächtigung des Bürgermeisters gegen die Kreisumlage 2024 zu klagen, kann hiermit aufgehoben werden.
Im Kreisumlagebescheid 2024 vom 16.08.2024 ist die Zusicherung enthalten, dass eine Heilung bzw. Nachberechnung der Kreisumlage 2024 erfolgt, wenn nur eine Kommune gegen den Bescheid juristisch vorgehen wird.
Unser Rechtsanwalt hat uns diese Zusicherung juristisch bewertet und ist ebenfalls zu der Erkenntnis gekommen, dass nicht alle Kommunen gegen die Kreisumlage klagen müssen, solange eine Kommune dies verfolgt.
Da es nur eine Kommune gibt, welche klagt, war eine Klageerhebung der Gemeinde selbst nicht notwendig.
Dennoch haben wir ein Mandat an die Kanzlei übertragen, da über den Anwalt derzeit eine Möglichkeit geprüft wird, um ein Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Mansfeld Südharz zu erwirken.
Wir haben daher die Möglichkeit, uns zu einem späteren Zeitpunkt an dem Normenkontrollverfahren zu beteiligen.
Dies hat kommunalpolitische Gründe, da ein Zusammenhalt der kreisangehörigen Kommunen gegenüber dem Oberverwaltungsgericht signalisiert wird.
Auch bei dem Obsiegen des Klägers außerhalb des Normenkontrollverfahrens sind unsere Rechte auf Heilung des Kreisumlagebescheides 2024 gewahrt.
Eine finanzielle Beteiligung an den Verfahren wird von allen beteiligten Kommunen zu gleichen Teilen getragen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen befürwortet hiermit die Beteiligung an der Möglichkeit eines Normenkontrollverfahren gegen die Haushaltssatzung 2024 der Landkreises Mansfeld Südharz.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 15.10.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13+1 |
| anwesend: | 11+1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.