Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 10.09.2025 |
| Nummer | 27-64/2025 |
| Bearbeiter | Frau Albrecht |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 28.10.2025 |
Beschlussgegenstand:
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ der Stadt Kelbra
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreform-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung§ 1 Abs. 7, § 1a Abs. 2 Satz 3, § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12.08.2025 (BGBI. 2025 I Nr. 189)
Begründung:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“, Stadt Kelbra vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen:
siehe Anlage
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Stadtrat beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“, Stadt Kelbra gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
| Anlagen: | |
| • | Plan zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ |
| • | Begründung und Abwägungstabelle |
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 28.10.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-64/2025
Erläuterungen:
Der Stadtrat der Stadt Kelbra hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Grundstücke innerhalb des Änderungsbereichs sind vollständig bebaut, die Erschließungsanlagen sind fertig gestellt. Mit der Bauausführung kam es zu Abweichungen in Bezug auf die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans, so dass mit der 2. vereinfachten Änderung die Anpassung der Planung an den sich zwischenzeitlich darstellenden Bestand erfolgen sollte.
Dabei wurden die öffentlichen Verkehrsflächen an den tatsächlichen Bestand angepasst. Die Baugrenzen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sowie die Eingriffsbilanz wurden entsprechend angepasst.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Somit erfolgte das Planverfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen, § 4c BauGB war nicht anzuwenden.
Der Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ lag mit Begründung in der Zeit vom 27.06.2025 bis 28.07.2025 öffentlich aus. Parallel dazu waren die o. g. Planentwürfe im Internet öffentlich einsehbar.
Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.06.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Während dieser Zeit wurden die in der beiliegenden Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen abgegeben. Die Abwägungstabelle ist Bestandteil des Beschlusses.
Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“, Stadt Kelbra liegt dem Stadtrat in der Fassung vom August 2025 zur Beschlussfassung vor.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im „Goldene Aue Kurier“ erlangt die Planung Rechtskraft.