Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 09.10.2025 |
| Nummer | 27-72/2025 |
| Bearbeiter | Wiegleb |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 28.10.2025 |
Beschlussgegenstand:
Abkauf von Anbaugeräten für den neuen Geräteträger des Bauhofes der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) ermächtigt den Bürgermeister, die vier derzeit genutzten Anbaugeräte (Schneeräumschild, Auslegemähwerk, Heckgebläse und Silostreuer) zum Zwecke der weiteren Verwendung mit dem neuen Geräteträger käuflich zu erwerben.
Der Ablösebetrag in Höhe von 11.600,00 € (netto) ist im Haushaltsjahr 2026 bereitzustellen und entsprechend im Haushaltsplan zu veranschlagen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 28.10.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtratt von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-72/2025
Erläuterungen:
Der bestehende Leasingvertrag für den derzeit eingesetzten Multicar inklusive vier Anbaugeräten (Schneeräumschild, Auslegemähwerk, Heckgebläse, Silostreuer) endet zum 31.03.2026. Mit dem Vertragsende müssen sowohl das Fahrzeug als auch die Anbaugeräte zurückgegeben werden.
Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) schreibt aktuell die Beschaffung eines neuen Geräteträgers (ohne Anbaugeräte) aus, um ab dem 01.04.2026 einen nahtlosen Übergang für kommunale Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie für den Winterdienst zu gewährleisten.
Nach Rücksprache mit dem Bauhofleiter befinden sich die derzeit genutzten Anbaugeräte in einem sehr guten und gepflegten Zustand. Eine Übernahme dieser Geräte wäre wirtschaftlich sinnvoll. Die Übernahmefirma bietet der Stadt die Anbaugeräte zu einer Ablösesumme in Höhe von 11.600,00 € (netto) an.
Der Bürgermeister der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) wird ermächtigt, die vier aktuell genutzten Anbaugeräte (Schneeräumschild, Auslegemähwerk, Heckgebläse und Silostreuer) zu einem Ablösepreis von 11.600,00 € (netto) zu erwerben.
Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2026. Der Betrag wird im Haushaltsplan 2026 entsprechend eingeplant.