Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 26.09.2025 |
| Nummer | 27-70/2025 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 28.10.2025 |
Beschlussgegenstand:
Strandbad- und Campingplatzgebühren für das Erholungsgebiet Talsperre Kelbra für das Jahr 2026
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gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Begründung:
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Strandbad- und Campingplatzgebühren gemäß beigefügter Anlage. Die Gebührenerhöhung wurde bereits in der Sitzung am 26.08.2025 besprochen. Die Erhöhung der Gebühren fand eine mehrheitliche Zustimmung, sodass dieser Beschluss der rückwirkend die Zustimmung erteilt, die Umsetzung der Gebührenerhöhung zum 30.09.2025 zu vollziehen.
Die Gebührenerhöhung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 28.10.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag |
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Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Staddtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.