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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

15.10.2025

Nummer

30-84/2025

Bearbeiter

Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.11.2025

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Wallhausen in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Selbshilfeverein Morbus-Bechterew Mansfeld-Südharz e.V. hat der Gemeinde Wallhausen am 14.10.2025 eine Geldspende in Höhe von 903,88 € überwiesen.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung des Sports gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 21 AO in der derzeit gültigen Fassung zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Wallhausen beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

04.11.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder:

13+1

anwesend:

11+1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister