Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 11.07.2025 |
| Nummer | 36-28/2025 |
| Bearbeiter | Karpe |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 09.09.2025 |
Beschlussgegenstand:
4. Gigabitausbaustufe des Landkreises Mansfeld-Südharz *Zweckvereinbarung und Aufgabenübertragung
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel stimmt wie erläutert, dem Abschluss der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis MSH und der Aufgabenübetragung an den Landkreis MSH zu.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 09.09.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 6 |
| dagegen: | 1 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer:36-28/2025
Erläuterungen:
Im 1. Quartal dieses Jahres fragte der Landkreis das grundsätzliche Interesse zur Beteiligung und Durchführung einer 4. Ausbaustufe ab.
Im Ergebnis bestand Einvernehmen dahingehend, dass der Landkreis, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt- und Gemeinderäte, alle Vorbereitungen zur Stellung eines Förderantrags trifft.
Daraufhin startete der Landkreis den Branchendialog. Im Anschluss daran begann am 14.04.2025 das Markterkundungsverfahren.
Die Telekommunikationsunternehmen hatten bis zum 10.06.2025 Zeit, Angaben zur bestehenden und geplanten Breitbandversorgung zu machen. Diese Angaben erfolgten adressbasiert und befinden sich derzeit noch in der Auswertung und Abstimmung mit verschiedenen Telekommunikationsunternehmen.
Sobald dieser Teil abgeschlossen ist, kann der Landkreis ein erstes Ergebnis übermitteln.
Unabhängig davon erlangen der Landkreis erst Mitte August Kenntnis über die zur Verfügung stehende Höhe der Ko-Finanzierungsmittel seitens des Landes Sachsen-Anhalt, woraus sich die tatsächlich förderfähigen Adressen ergeben werden.
Damit verbunden ist die Berechnung der Plankosten zur Erstattung gemäß der Zweckvereinbarung. Die voraussichtlichen Plankosten sowie der Hinweis, ob und welche Anschlüsse aus unserer Kommune im Rahmen der 4. Ausbaustufe gefördert werden, kann der Landkreis erst Mitte/Ende August 2025 mitteilen.
Aufgrund des engen Zeitplanes bittet der Landkreis, die Kommunen Beschlüsse zum Abschluss einer weiteren Zweckvereinbarung mit dem Landkreis zu fassen und den eingescannten Beschluss bis zum 09.09.2025 zuzusenden. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 bereits eine Entscheidung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung getroffen. Die dazugehörige Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Bis zum 15.09.2025 muss der Landkreis den Förderantrag stellen. Dies darf allerdings nur erfolgen, wenn der dafür notwendige Aufgabenübertrag von der Kommune vorliegt. Dieser muss mit eingereicht werden.
Quelle: Information Landkreis MSH, Amt für Kreisplanung, vom 09.07.2025