Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 18.07.2025 |
| Nummer | 36-29/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 09.09.2025 |
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013
gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2013 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 3.655.685,41 €.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -324.375,00 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2014 vorgetragen und wird gemä0 § 23 Abs. 2 KomHVO über die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Gemäß Erlass vom 22.11.2013 wurde das negative Jahresergebnis mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz verrechnet. Die notwendigen Buchungen erfolgten entsprechend dem doppischen Haushaltsrecht im nachfolgenden Haushaltsjahr.
Anlagen:
Stellungnahme
Bericht RPA
Ergebnis- und Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Übersicht über das Anlagevermögen
Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 09.09.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 7 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.