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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 11/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.07.2025

Nummer

36-29/2025

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

09.09.2025

Beschlussgegenstand:

Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013

gesetzliche Grundlage:

§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2013 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2013 mit einer Bilanzsumme von 3.655.685,41 €.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -324.375,00 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2014 vorgetragen und wird gemä0 § 23 Abs. 2 KomHVO über die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Gemäß Erlass vom 22.11.2013 wurde das negative Jahresergebnis mit der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz verrechnet. Die notwendigen Buchungen erfolgten entsprechend dem doppischen Haushaltsrecht im nachfolgenden Haushaltsjahr.

Anlagen:

Stellungnahme

Bericht RPA

Ergebnis- und Finanzrechnung

Vermögensrechnung

Übersicht über das Anlagevermögen

Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

09.09.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

7

dagegen:

0

Enthaltungen:

3

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister