Verwaltungsvorlage
öffentlich
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| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 18.07.2025 |
| Nummer | 36-40/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 09.09.2025 |
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Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabschluss 2018
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gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Begründung:
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 liegt mit Prüfbericht vor. Im Ergebnis kommt das Rechnungsprüfungsamt nach pflichtgemäßem Ermessen zu der Einschätzung, dass der Jahresabschluss im Wesentlichen den gesetzlichen Vorschriften bzw. ortsrechtlichen Regelungen entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Verbandsgemeinde vermittelt. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk kann erteilt werden.Der Gemeinderat der Gemeinde „Brücken-Hackpfüffel“ erteilt dem Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 die Entlastung.
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 09.09.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 7 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Laut Vorschlag | x |
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Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.