Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 18.07.2025 |
| Nummer | 36-41/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 09.09.2025 |
Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2019
gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2019 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht des Bürgermeisters Stellung genommen worden ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von 3.560.643,57 €.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.295,64 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2020 vorgetragen und wird gemä0 § 23 Abs. 2 KomHVO über die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Anlagen:
Stellungnahme
Bericht RPA
Ergebnis- und Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Übersicht über das Anlagevermögen
Forderungsübersicht und Verbindlichkeitenübersicht
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 09.09.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 7 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.