| Verwaltungsvorlage | |
| öffentlich | |
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| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 24.10.2023 |
| Nummer | 03-233/2023 |
| Bearbeiter | Herr Reime |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 21.11.2023 |
Beschlussgegenstand:
Kostenübernahmevereinbarung zwischen dem Wasserverband Südharz und der Gemeinde Berga bezüglich der Regenwasser- Pumpstation in der Straße des Aufbaus
gesetzliche Grundlage:
§ 79 b Abs. 2 Wassergesetz LSA v. 16.03.2011 veröffentlicht im GVBl. LSA 2011 S. 492;
§ 23 Abs. 5 Straßengesetz LSA v. 6.7.1993 veröffentlicht GVBl. LSA 1993 S. 334;
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 jeweils in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag gemäß den Erläuterungen (bzw. Anlagen) mit dem Wasserverband abzuschließen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 21.11.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12+1 |
| anwesend: | 9+1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-233/2023
Erläuterungen:
Der Wasserverband Südharz beabsichtigt, in der Straße des Aufbaus in Berga, die auf dem Privatgrundstück Nummer 37 befindliche Regenwasser-Pumpstation sowie das ebenfalls auf dem Privatgrundstück befindliche Regenwasser-Sammelbecken zurückzubauen und ein neues Regenwasserpumpwerk sowie ein Rückhalteraum im öffentlichen Bereich zu errichten.
Der Wasserverband hat bereits im Jahr 2019 eine Planung zur Änderung dieser Situation in Auftrag gegeben. Die Kommune sollte hierbei auch mittels Vertrag den entsprechenden Kostenanteil tragen. Der damalige Beschluss wurde aufgrund von Bedenken seitens der Ratsmitglieder, bezüglich der angedachten Größe der geplanten Straßenentwässerungsanlage zurückgestellt. Es wurde um nochmalige Überarbeitung der Planung vom Wasserverband gebeten.
Dieser Bitte kam der Verband nach und übersendete die überarbeiteten Unterlagen an die Kommune.
Aus der Anlage der Kostenübernahmevereinbarung ergibt sich für die Kommune ein abflusswirksamer öffentlicher Flächenanteil von 74,06 % der Gesamtfläche. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Gesamtkosten entspricht das 135.059,22 €.
Bei mehrheitlicher Zustimmung wird die Finanzierung des Kostenanteils der Maßnahme in den Haushaltsplan 2024 eigestellt.
Anlage
Kostenübernahmevereinbarung
Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Angebot der Baufirma an den Wasserverband Südharz