Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 12/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

03-233-2023

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

24.10.2023

Nummer

03-233/2023

Bearbeiter

Herr Reime

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

21.11.2023

Beschlussgegenstand:

Kostenübernahmevereinbarung zwischen dem Wasserverband Südharz und der Gemeinde Berga bezüglich der Regenwasser- Pumpstation in der Straße des Aufbaus

gesetzliche Grundlage:

§ 79 b Abs. 2 Wassergesetz LSA v. 16.03.2011 veröffentlicht im GVBl. LSA 2011 S. 492;

§ 23 Abs. 5 Straßengesetz LSA v. 6.7.1993 veröffentlicht GVBl. LSA 1993 S. 334;

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 jeweils in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt den Vertrag gemäß den Erläuterungen (bzw. Anlagen) mit dem Wasserverband abzuschließen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

21.11.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

12+1

anwesend:

9+1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-233/2023

Erläuterungen:

Der Wasserverband Südharz beabsichtigt, in der Straße des Aufbaus in Berga, die auf dem Privatgrundstück Nummer 37 befindliche Regenwasser-Pumpstation sowie das ebenfalls auf dem Privatgrundstück befindliche Regenwasser-Sammelbecken zurückzubauen und ein neues Regenwasserpumpwerk sowie ein Rückhalteraum im öffentlichen Bereich zu errichten.

Der Wasserverband hat bereits im Jahr 2019 eine Planung zur Änderung dieser Situation in Auftrag gegeben. Die Kommune sollte hierbei auch mittels Vertrag den entsprechenden Kostenanteil tragen. Der damalige Beschluss wurde aufgrund von Bedenken seitens der Ratsmitglieder, bezüglich der angedachten Größe der geplanten Straßenentwässerungsanlage zurückgestellt. Es wurde um nochmalige Überarbeitung der Planung vom Wasserverband gebeten.

Dieser Bitte kam der Verband nach und übersendete die überarbeiteten Unterlagen an die Kommune.

Aus der Anlage der Kostenübernahmevereinbarung ergibt sich für die Kommune ein abflusswirksamer öffentlicher Flächenanteil von 74,06 % der Gesamtfläche. Unter Berücksichtigung der vorläufigen Gesamtkosten entspricht das 135.059,22 €.

Bei mehrheitlicher Zustimmung wird die Finanzierung des Kostenanteils der Maßnahme in den Haushaltsplan 2024 eigestellt.

Anlage

Kostenübernahmevereinbarung

Entwurfs- und Genehmigungsplanung

Angebot der Baufirma an den Wasserverband Südharz