Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 25.10.2023 |
| Nummer | 03-235/2023 |
| Bearbeiter | Herr Klaube |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 21.11.2023 |
Beschlussgegenstand:
Grundsatzbeschluss über die Zustimmung der Mitgliedsgemeinde bezüglich der Förderung des Glasfaserausbaus innerhalb des Verbandsgemeindegebietes
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Die Gemeinde Berga beauftragt die Verbandsgemeinde „Golden Aue“ den Glasfaserausbau innerhalb der Ortschaften Rosperwenda und Bösenrode (Berga wurde bereits durch die Deutsche Telekom erschlossen) bzw. des Verbandsgemeindegebietes voranzutreiben und mögliche Fördermittel zu akquirieren.Zur Weiterentwicklung der Infrastruktur, Erhöhung der Ortsattraktivität für Neubürger/ Firmen und um den heutigen technischen Standards gerecht zu werden ist die Kommune bestrebt, das Vorhaben eines möglichst flächendeckenden Breitbandausbaus in ihrem Hoheitsgebiet zu unterstützen.Die Koordinierung des Gesamtvorhabens „Glasfaserausbau“ erfolgt maßgeblich durch den Landkreis Mansfeld-Südharz.
Beratungsergebnis:
| Gremium: Gemeinderat |
|
| am: | 21.11.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.