Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 16.10.2023 |
| Nummer | 41-178/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 16.11.2023 |
Beschlussgegenstand:
Festlegung des Wahlgebietes der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in zwei Wahlbereiche für die Kommunalwahlen am 09.06.2024
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 16.07.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Februar 2004 (GVBl. LSA 2004, S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209)
Begründung:
Nach § 7 Abs. 1 des KWG LSA kann das Wahlgebiet der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in mehrere Wahlbereiche einteilt werden, wenn die jeweilige Vertretung dies beschließt.
Die Wahlbereiche des Wahlgebietes sollen annähernd die gleiche Größe haben.Die Einwohnerzahl eines jeden Wahlbereichs soll von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche des Wahlgebietes nicht um mehr als 20 v.H. nach oben oder nach unten abweichen. Bei der Abgrenzung der Wahlbereiche werden die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt.
| - | 9.226 Einwohner zum 31.12.2022 in der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" |
| - | 4.613 entspricht der durchschnittlichen Einwohnerzahl (9226 Einwohner / 2 Wahlbereiche) |
| - | 4.338 Einwohner des Wahlbereiches I, welcher sich aus der Gemeinden Wallhausen, Brücken- Hackpfüffel und Edersleben zusammensetzt. |
| - | 4.888 Einwohner des Wahlbereiches II, welcher sich aus den Gemeinden Berga und Kelbra (Kyffhäuser) zusammensetzt. |
Ergebnis:
Wahlbereich I mit einer Einwohnerzahl von 4.338 weicht von der durchschnittlichen Einwohnerzahl mit 5,96 % nach unten ab und liegt somit im Toleranzbereich.
Wahlbereich II mit einer Einwohnerzahl von 4.888 weicht von der durchschnittlichen Einwohnerzahl mit 5,96 % nach oben ab und liegt somit im Toleranzbereich.
Mit der Öffnung des § 7 Abs. 1 KWG LSA besteht die Möglichkeit einen Wahlbereich für das Verbandsgemeindegebiet durch die Vertretung zu beschließen. Die annähernd gleiche Größe der früheren Wahlbereiche, wurde zum Anlass genommen eine Abwägung über die Notwendigkeit von Wahlbereichen zu betrachten.
Da der ländliche Raum, Wohnort, Arbeitsort und Familien- und Bekanntenkreis über eine Mitgliedsgemeindegrenze (Wohnort) hinaus gehen, wird für die Kommunalwahl am 09.06.2024 ein Wahlbereich für das Verbandsgemeindegebiet favorisiert. Parteien und Wählergruppen können sind somit auf einen Stimmzettel vereint. Unsere Wahlberechtigten haben damit die Chance die selben Bewerber in den künftigen Verbandsgemeinderat zu wählen.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" beschließt die Einteilung des Wahlgebietes in zwei Wahlbereiche.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 16.11.2023 |
| TOP: | 6. |
| Anzahl Mitglieder | 20 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.