Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 16.10.2023 |
| Nummer | 41-179/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kruschwitz |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 16.11.2023 |
Beschlussgegenstand:
Mitgliedschaft der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ im Verein der Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
gesetzliche Grundlage:
Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA), beschlossen durch den Landtag am 11.03.2021, §§ 1 ff. EBG LSA
Begründung:
Die Aufgabe der Erwachsenbildung und des lebenslangen Lernens wird im Landkreis Mansfeld Südharz seit 1997 durch einen eingetragenen Verein wahrgenommen. Aus der Kreisvolkshochschule Sangerhausen e.V. wurde durch den Zusammenschluss der Landkreise Sangerhausen und Mansfelder Land im Jahr 2007 die KreisvolkshochschuleMansfeld-Südharz e.V.
Dieser Verein ist in seiner langjährigen Arbeit eine feste Größe in der Bildungslandschaft und besitzt die Anerkennung vom Land Sachsen-Anhalt.Die Mitglieder des Vereins sind 18 Privatpersonen und der Landkreis Mansfeld-Südharz.
Mit dem im Jahr 2021 beschlossenen Gesetz zur Förderung und Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung im Land Sachsen-Anhalt (Erwachsenenbildungsgesetz Sachsen-Anhalt - EBG LSA) werden die Aufgaben und Ziele der Erwachsenenbildung, das Verfahren und die Voraussetzungen der Anerkennung sowie die Förderung der Einrichtungen festgeschrieben.
Dabei sind die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise in § 1 Abs. 7, Satz 3, 4 EBG LSA benannt:„Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sind gehalten, im Zusammenwirken mit anderen Trägern für ein bedarfsgerechtes Angebot an Erwachsenenbildung zu sorgen. Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sollen den nach diesem Gesetz anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung die Benutzung geeignerter Einrichtungen und Anlagen ermöglichen, soweit deren planmäßige Nutzung dem nicht entgegensteht.
“Die Gemeinden erhalten mit der Mitgliedschaft im Verein Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz die Möglichkeit, die Bildungsarbeit in ihrer Kommune mitzubestimmen und die Weichen für lebensbegleitendes Lernen und Chancengleichzeit vor Ort zu entwickeln.
Das Zusammenwirken der Gemeinden, dem Landkreis und dem Verein im Rahmen des bedarfsgerechten Angebotes der Erwachsenenbildung wird erwartet und angestrebt.
Zur Entwicklung der weichen Faktoren der Daseinsvorsorge ist die Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V. mit dem Projekt „Lasst die Bildung im Dorf“ neben den Hauptstandorten in Sangerhausen, Lutherstadt Eisleben und Hettstedt näher an die Gemeinden herangerückt.
Es sind in den zurückliegenden Jahren 7 Unterrichtsräume in den Gemeinden entstanden. (Röblingen am See, Edersleben, Wippra, Benndorf, Quenstedt, Mansfeld, Hayn)
Zusätzlich gibt es weitere gute Gründe für eine Vereinmitgliedschaft, die in der Anlage 1 zusammengefasst sind.
Die Volkshochschule lebt von den Menschen vor Ort.
Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird am dem 01.01.2024 Mitglied im Verein Kreisvolkshochschule Mansfeld-Südharz e.V.
Der Mitgliedsbeitrag berechnet sich an der Einwohnerzahl der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zum Stichtag 31.12. des Vorjahres und beträgt 0,05 € je Einwohner im Jahr mit Fälligkeit zum 01.06. des laufenden Jahres.
Der Verbandsgemeindebürgermeister wird beauftragt, den Aufnahmeantrag in den Verein zu stellen.
finanzielle Auswirkungen:
jährlich zu zahlender Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 467,20 € (Stichtag 31.12.2022)
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 16.11.2023 |
| TOP: | 5. |
| Anzahl Mitglieder | 20 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.