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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 12/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Bekanntmachung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Gemeinde Edersleben

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Gemeinde Edersleben zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 22.05.2023 bis 26.06.2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Gemeinde Edersleben befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 26.06.2023 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 18.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 öffentlich ausgelegt.

Ort der öffentlichen Auslegung: Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

Bauamt

Lange Straße 8

06537 Kelbra (Kyffhäuser)

Zeiten der öffentlichen Auslegung:

Montag

geschlossen

Dienstag

09:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch

geschossen

Donnerstag

09:00 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:30 Uhr

Freitag

09:00 – 11:30 Uhr

und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 034651 383330.

Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren einzusehen.

Sie haben bis zum 31.01.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an die Gemeinde Edersleben über Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8 in 06537 Kelbra (Kyffhäuser) oder per E-Mail an info@vwg-goldene-aue.de – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Gemeinderat abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.