Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 26.10.2023 |
| Nummer | 41-181/2023 |
| Bearbeiter | Herr Klaube |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 16.11.2023 |
Beschlussgegenstand:
Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Gigabitausbaus im Verbandsgemeindegebiet
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Zur Weiterentwicklung der Infrastruktur, Erhöhung der Ortsattraktivität für Neubürger/ Firmen und um den heutigen technischen Standards gerecht zu werden, möchte die Verbandsgemeinde das Vorhaben eines möglichst flächendeckenden Breitbandausbaus in ihrem Hoheitsgebiet mittels der beigefügten Zweckvereinbarung unterstützen.
Dem Landkreis Mansfeld-Südharz wird hierbei die Aufgabe übertragen, den Glasfaserausbau im Verbandsgemeindegebiet voranzutreiben, die Koordinierung des Gesamtvorhabens zu übernehmen und mögliche Fördermittel zu akquirieren.
Im Vorfeld wurde durch die Kreisverwaltung auch bereits das erforderliche Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Parallel hierzu erfolgt in jeder Mitgliedsgemeinden eine solche Beschlussfassung.
Anlage:
Entwurf der Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Gigabitausbaus im Landkreis Mansfeld-Südharz
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 16.11.2023 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder | 20 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderate von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.