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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 12/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Zweckvereinbarung

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

26.10.2023

Nummer

41-181/2023

Bearbeiter

Herr Klaube

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

16.11.2023

Beschlussgegenstand:

Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Gigabitausbaus im Verbandsgemeindegebiet

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Zur Weiterentwicklung der Infrastruktur, Erhöhung der Ortsattraktivität für Neubürger/ Firmen und um den heutigen technischen Standards gerecht zu werden, möchte die Verbandsgemeinde das Vorhaben eines möglichst flächendeckenden Breitbandausbaus in ihrem Hoheitsgebiet mittels der beigefügten Zweckvereinbarung unterstützen.

Dem Landkreis Mansfeld-Südharz wird hierbei die Aufgabe übertragen, den Glasfaserausbau im Verbandsgemeindegebiet voranzutreiben, die Koordinierung des Gesamtvorhabens zu übernehmen und mögliche Fördermittel zu akquirieren.

Im Vorfeld wurde durch die Kreisverwaltung auch bereits das erforderliche Markterkundungsverfahren durchgeführt.

Parallel hierzu erfolgt in jeder Mitgliedsgemeinden eine solche Beschlussfassung.

Anlage:

Entwurf der Zweckvereinbarung zur Umsetzung des Gigabitausbaus im Landkreis Mansfeld-Südharz

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

16.11.2023

TOP:

8.

Anzahl Mitglieder

20 + 1

anwesend:

10 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderate von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister