Gemäß Rd.Erl. des MK vom 01.07.2016 – 23-80100/1-1 werden alle Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind bis zum 01. März 2025 zum Schulbesuch anzumelden.
Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden.
Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, die erstmals schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule Oberröblingen anzumelden.
Es ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, sowie ein Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen!
Außerdem sollen die aktuelle Telefonnummer und die Mailadresse bereitgehalten werden.
Ein eigener Stift zum Termin wird erbeten.
Zum Termin sollen die Sorgeberechtigten mit Kind erscheinen, und falls erforderlich maximal ein Familienbetreuer und / oder eine Person als Übersetzungshilfe.
Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule Oberröblingen zu folgendem Termin:
Mittwoch, 05.02.2025, 08:00 – 15:00 Uhr
Eltern, die diesen Termin nicht wahrnehmen können, werden gebeten sich mit dem Sekretariat der Grundschule in Verbindung zu setzen (Tel. 03464 515361).