Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 29.10.2024 |
| Nummer | 27-23/2024 |
| Bearbeiter | Frau Goritz |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 28.11.2024 |
Beschlussgegenstand:
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) (Hebesatzsatzung)
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GBL. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) gemäß der beigefügten Anlage.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 28.11.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-23/2024
Erläuterungen:
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.
Die bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren kraft Gesetzes ihre Gültigkeit zum 01. Januar 2025, weshalb alle Steuerpflichtige neue Bescheide erhalten müssen.
Bisher wurde der Hebesatz der Grundsteuer im Rahmen der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt. Da jedoch der Haushalt in der Regel später beschlossen wird, die erste Fälligkeit der Grundsteuer auf den 15. Februar 2025 fällt und die Erstellung und Versendung der Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, ist es notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen.
Eine Änderung des Hebesatzes ist damit auch in der Zukunft losgelöst vom Haushaltsbeschluss möglich. Ohne eine festgelegte Hebesatzsatzung ist es für das Jahr 2025 nicht möglich, rechtssichere Grundsteuerbescheide bekanntzugeben.
Zur Höhe der Hebesätze:
Die in der Hebesatzsatzung (Anlage) bestimmten Hebesätze bleiben zum Vorjahr unverändert.