Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 13.11.2024 |
| Nummer | 27-29/2024 |
| Bearbeiter | Karpe |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 28.11.2024 |
Beschlussgegenstand:
Konzept zur Erstellung einer energetischen Sanierung „Kommunales Wohnen“ der Wohngebäude Ziegelhüttenstraße 11, 11a, 11b und Ziegelhüttenstraße 12, 12a, 12b in Kelbra.
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Ziel ist es, ein Konzept zur energetischen Sanierung zu erstellen und dies, analog der gesetzlichen Vorgaben, umzusetzeln und mit KfW Mitteln zu finanzieren.Der Bürgermeister der Stadt Kelbra wird ermächtigt, die Verwaltung anzusweisen, entsprechende Angebote einzuholen und das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.*Die finanziellen Mittel sind entsprechend im Haushalt 2024 eingestellt und verfügbar.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 28.11.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.