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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 12/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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27-31-2024

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.11.2024

Nummer

27-31/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

28.11.2024

Beschlussgegenstand:

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288)§ 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165)

Begründung:

Aufgrund der Änderung der monatlichen Pauschalen der Kommunal-Entschädigungsverordnung soll über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und den Mitgliedern des Stadtrates verhandelt werden.Es wird vorgeschlagen, die §§ 2 (2) und 4 (1) der Aufwandsentschädigungssatzung vom 28.10.2014 im Absatz 1 zu ändern.Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser). Sie tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

28.11.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

13+1

anwesend:

10+1

dafür:

10

dagegen:

1

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des /Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer:27-31/2024

Erläuterungen:

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Auf Grund der §§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) und § 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165) hat der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) in der Sitzung am 28.11.2024 mit Beschluss-Nr. 27-31/2024 folgende

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen:

Die §§ 2 (2) und 4 (1) werden wie folgt geändert:

§ 2

„Aufwandsentschädigung für Stadträte“

(2) Mitglieder des Stadtrates erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 21,00 €. Weiterhin erhalten sie ein Pauschalbetrag von 100,00 €

Der § 4 wird im Absatz 1 wie folgt geändert:

§ 4

"Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters"

(1) Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt.

Die Aufwandsentschädigung wird monatlich auf

1.860,00 €

festgesetzt.

Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.

Die 1. Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

Kelbra (Kyffhäuser), 29.11.2024

Bornkessel

Bürgermeister

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