Aufforderung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ über die Aufnahme schulpflichtiger Kinder in der Grundschule „Goldene Aue“ Wallhausen für das Schuljahr 2027/28:
Gemäß Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt Nr.7 vom 20.7.2016 (RdErl. des MB vom 1.7.2016 – 23-80100/1-1, zuletzt geändert durch RdErl. des MB vom 26.9.2024) werden Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig und sind zum Schulbesuch anzumelden.
Kinder, die bis zum 30.06. eines Kalenderjahres das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können vorzeitig eingeschult werden.
Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert, die erstmals schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule „Goldene Aue“ in Wallhausen anzumelden.
Dazu werden in diesem Jahr wieder alle Anmeldeunterlagen über die Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde ausgegeben und sind der Grundschule „Goldene Aue“ ausgefüllt
bis zum 20. Februar 2026
zukommen zu lassen.
Eltern mit Kindern anderer Einrichtungen melden sich bitte in der Grundschule.
Für Rückfragen steht das Sekretariat der Grundschule (Tel. 034656/31712) zur Verfügung.