Der Gemeinderat der Gemeinde Edersleben hat in der öffentlichen Sitzung am 06.11.2025 nach Abschluss des nach dem BauGB vorgeschriebenen Verfahrens die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“ als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.
Mit dieser Bekanntmachung wird die Aufhebung des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB rechtswirksam.
Jedermann kann die Aufhebungssatzung, die Begründung und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, Raum 03 einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden nach § 215 BauGB
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die Aufhebung des Bebauungsplans und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
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Edersleben, den 19.12.2025
Lage des Plangebietes zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 3 Wohnbebauung „Am Borxlebener Weg“, Edersleben (ohne Maßstab)
Geltungsbereich der Aufhebungssatzung
© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [2020, A18-38915-2009-14] (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)© LK Mansfeld-Südharz