Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 01.06.2022 |
| Nummer | 41-119/2022 |
| Bearbeiter | Frau Gaßmann |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 06.12.2022 |
Beschlussgegenstand:
Feststellung der Aufgabenstellung zur Planung von Feuerwehrgerätehäusern
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014, veröffentlicht im GVBl. LSA, S. 288 in der derzeit gültigen Fassung
Beschluss:
Die vorliegende Aufgabenstellungen gemäß Anlage werden als Grundlage für die auszuschreibende Planung bestätigt.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 06.12.2022 |
| TOP: | 6 |
| Anzahl Mitglieder | 20 + 1 |
| anwesend: | 15 + 1 |
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 2 |
| Laut Vorschlag | |
| Abweichender Beschluss: | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 41-119/2022
Erläuterungen:
Gemäß der aktuellen Risikoanalyse und dem Haushaltsplan der Verbandsgemeinde ist die Planung von zwei Feuerwehrgerätehäusern in die Wege zu leiten. Zur Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen wurde mit Vertretern der Wehren Kelbra und Wallhausen sowie der Verbandsgemeindewehrleitung in einem Arbeitsgespräch eine Aufgabenstellung auf Grundlage der DIN 14092 und den Erfordernissen der beiden Wehren erarbeitet. Diese Aufgabenstellung wurde in der Folge mehrmals beraten mit dem Ziel das Raumprogramm zu optimieren und damit eine Kostenbegrenzung zu erreichen.
Die Anzahl der Stellplätze in beiden Häusern wurde geprüft und wird in Kelbra auf 5 und in Wallhausen auf 4 festgesetzt.
Die Kleiderkammer soll am derzeitigen separaten Standort in Wallhausen verbleiben. Ebenso wird die Beschäftigung eines hauptamtlichen Gerätewartes als unrealistisch angesehen. Dessen Aufgabengebiet (Kleinreparaturen, Fahrdienste für Techniküberprüfungen, Reinigungen usw.) wird in der Regelarbeitszeit bei 14 Ortsfeuerwehren nicht umsetzbar sein. Auch soll die fachgerechte Reinigung der Einsatzkleidung weiterhin durch Drittunternehmen erfolgen.
Der Schulungs-, Bereitschafts- und Aufenthaltsraum für die Kameraden ist jeweils zusammengefasst und mit der notwendigen Fläche (Anzahl aktiver Kameraden zum Stichtag multipliziert mit 1,50 m² gemäß Vorschrift) vorzusehen. Einzelne Abtrennungen sollen möglich sein. Sollten bei Einzelveranstaltungen im Jahr sich ein größerer Raumbedarf abzeichnen, könnte z. B. in Abstimmung mit dem jeweiligen Bürgermeister andere Räumlichkeiten in der jeweiligen Ortslage eingeladen werden.
In der Anlage sind die Raumprogramme als Aufgabenstellung der beiden zu planenden Gerätehäuser komplett dargestellt.
Anlagen: Aufgabenstellungen FFW Kelbra und FFW Wallhausen