Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 04.11.2022 |
| Nummer | 27-144/2022 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 14.12.2022 |
Beschlussgegenstand:
Geschäftsordnung für den Stadtrat Kelbra und seine Ausschüsse (Neufassung)
gesetzliche Grundlage:
§ 59 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Mit der Einführung eines elektronischen Ratsinformationsdienstes ist es notwendig, die Geschäftsordnung des Stadtrates zu überarbeiten und anzupassen.
In die Anpassung wurde die 1. Änderung der Geschäftsordnung vom 20.04.2021 eingearbeitet.
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Kelbra und seiner Ausschüsse
Sie tritt mit Beschlussfassung des Stadtrates in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 05.07.2019 außer Kraft.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 14.12.2022 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 15 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.