Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

3. Änderung Hauptsatzung Kelbra

§ 4 Festlegung von Wertgrenzen, personalrechtliche Befugnisse wird wie folgt geändert:

Der Stadtrat entscheidet über

1.

die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt,

2.

die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt,

3.

Rechtsgeschäfte i. S. v. § 45 Abs. 2 Nr. 7 und 10 KVG LSA, wenn der Vermögenswert 10.000,00 Euro übersteigt,

4.

die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Gemeinde, wenn der Vermögenswert 100,00 Euro übersteigt.

§ 8 Bürgermeister wird wie folgt geändert:

(1) Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA, über die der Bürgermeister in eigener Verantwortung entscheidet, gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentliche Bedeutung haben oder die im Einzelfall einen Vermögenswert von 10.000,00 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus werden ihm die Entscheidung über die in § 4 Ziff. 1 bis 4 genannten Rechtsgeschäfte übertragen, sofern die dort festgelegten Wertgrenzen unterschritten werden.

(2) Können Anfragen der Gemeinderäte nach § 43 Abs. 3 Satz 2 KVG LSA nicht sofort mündlich beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung, die vom Verbandsgemeindebürgermeister vorbereitet wird, durch den Bürgermeister innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich.

Der § 14 Öffentliche Bekanntmachungen wird um einen Absatz 2a erweitert:

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.

Soweit nicht die bekanntzumachende Regelung etwas anderes bestimmt, tritt diese einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in Kraft.

(2) Der Text bekannt gemachter Satzungen und Verordnungen wird im Internet unter www.vwg-goldene-aue.de zugänglich gemacht. Weitere Bekanntmachungen nach Abs. 1 Satz 1 können ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht werden. Die Satzungen können auch jederzeit im Rathaus der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 08 in 06537 Kelbra (Kyffhäuser) während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtigkopiert werden.

(2a) Nach dem Baugesetzbuch erforderlichen ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen nach Abs. 1 Satz 1. Der Inhalt der Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Internetadresse www.vwg-goldene-aue.de und unter Angabe des Bereitstellungstages in das Internet eingestellt.

(3) Sind Pläne, Karten Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekanntzumachende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekanntzumachenden Angelegenheit oder eignet sich der bekanntzumachende Text wegen seines Umfanges nicht oder nicht im vollen Wortlaut zur Bekanntmachung, so ist diese durch Auslegung der Unterlagen im gemeinsamen Verwaltungsamt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 08 in 06537 Kelbra (Kyffhäuser) zu ersetzten. Auf die Auslegung wird unter Angaben des Ortes und der Dauer sowie unter Angaben der Einsichtszeiten im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt 2 Wochen, soweit durch Rechtsvorschriften nicht anderes bestimmt wird.

(4) In Abweichung von Abs. 1 erfolgt die Bekanntmachung von Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzung des Stadtrates, auch bei abgekürzter Ladungsfrist – sofern zeitlich möglich – in den Schaukästen der Stadt Kelbra (Kyffhäuser). Gleiches gilt für die gemäß § 12 Abs. 2 vorzunehmende Einladung zu Einwohnerfragestunden.

Diese befinden sich an folgenden Stellen:

a)

Kelbra (Kyffhäuser)

I.

Rathaus, Lange Straße 08

II.

Frankenhäuser Straße 23

III.

Breite Straße an der Martini-Kirche

IV.

Tilledaer Straße 7

V.

Straße der Jugend

b)

Kelbra (Kyffhäuser), OT Sittendorf

VI.

Hauptstraße

c)

Kelbra (Kyffhäuser), OT Thürungen

VII.

Dorfstraße 17 (ehem. Konsum)

d)

Kelbra (Kyffhäuser), OT Tilleda (Kyffhäuser)

VIII.

Schulstraße 04, an der südlichen Hauswand

IX.

Rudolf-Breitscheid-Straße, Kreuzung Rudolf-Breitscheid-Str./E.-Thälmann-Str. – an der östlichen Scheunenwand links neben dem Grundstück Ernst-Thälmann-Straße 71a

X.

Prof.-Paul-Grimm-Str. 65 (Trauerhalle)

(5) Erfolgt eine Bekanntmachung nach Abs. 4, so erfolgt eine zusätzliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ nicht.

(6) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates sowie der Zeitpunkt und die Abstimmungsgegenstände der Beschlussfassung im Wege eines schriftlichen oder elektronischen Verfahrens gemäß § 56a Abs. 3 KVG LSA werden durch Aushang in den Aushangkästen der Standorte aus Abs. (4) bekannt gemacht.

(7) Alle übrigen Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ dem „Goldene Aue Kurier“ bekannt zu machen.
An die Stelle der Bekanntmachung nach Abs. (1) kann als vereinfachte Form auch der Aushang in den Aushangkästen:

am Rathaus, Lange Straße 8 (an der südlichen Hauswand) treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft.

Im Falle des Satzes 2 beträgt die Aushangfrist, soweit nichts anderes bestimmt ist, zwei Wochen. Der Tag des Aushangs und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages nach der vollendeten Aushangsfrist an den dafür bestimmten Aushangkästen bewirkt.

Inkrafttreten:

Diese 3. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Kelbra (Kyffhäuser), d. 11.11.2022

Bornkessel
Bürgermeister

Genehmigungsvermerk:

Die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beschlossen in der Sitzung des Stadtrates am 10.11.2022, wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 31.01.2023 genehmigt.

Die Veröffentlichung der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) erfolgte im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Ausgabe 2/2023 vom 17.02.2023

Kelbra (Kyffhäuser), d. 01.02.2023

Bornkessel
Bürgermeister