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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Erneute Bekanntmachung FNP Gemeinde Edersleben

Der Gemeinderat der Gemeinde Edersleben hat am 16.03.2006 den Flächennutzungsplan der Gemeinde Edersleben, bestehend aus dem Erläuterungsbericht, beschlossen.

Da der Flächennutzungsplan am 19.07.2006 bekannt gemacht wurde, jedoch am 23.07.2006 erst ausgefertigt wurde, muss dieser Verfahrensfehler durch ein ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden.

Eine erneute Bekanntmachung nach erfolgter Ausfertigung kann den Flächennutzungsplan rückwirkend in Kraft setzen.

Der Flächennutzungsplan wird hiermit erneut bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Edersleben rückwirkend zum 24.07.2006 in Kraft.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit der Begründung bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, im Raum 03, während der Sprechzeiten

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr

Freitag

9.00 – 11.30 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 (2) BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der verbindlichen und der vorbereitenden Bauleitplanung und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Edersleben schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ unter Darlegung des, die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 sowie (4) BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die o.a. Satzung und über das Erlöschen von etwaigen Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Kelbra, den 16.02.2024

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister