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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

09.01.2024

Nummer

41-188/2024

Bearbeiter

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

30.01.2024

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Spende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung• Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Die Firma Köttnitz Krantechnik GmbH & Co. KG, aus Edersleben, hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 EUR (brutto) überwiesen.Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Spende zweckgebunden für die Freiwillige Feuerwehr Hohlstedt, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 12 AO in der derzeit gültigen Fassung, zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

30.01.2024

TOP:

5.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister