Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

15.01.2024

Nummer

41-190/2024

Bearbeiter

Frau Armes

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

30.01.2024

Beschlussgegenstand:

Bereitstellung der Mittel einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 24.347,00 € für die nachträgliche Ermittlung einer externen Firma der Eröffnungsbilanzwerte zum 01.01.2013 gemeindeeigener Straßen

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 4 i.V.m. § 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288)

Begründung:

Durch den zeitlichen Verzug, der aufgrund personeller Engpässe für die Erarbeitung der Eröffnungsbilanzwerte des Straßenvermögens entstanden ist, war es notwendig, eine externe Firma zu beauftragen. Die Firma legte nach Leistungserbringung eine Gesamtrechnung in Höhe von 25.347 € vor. Diese Kosten sind im Haushalt der Verbandsgemeinde nicht eingeplant gewesen. Eine Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendung ist über den Gesamthaushalt möglich. Eine Einsparung konnte bei den Personalkosten im Bereich Kindertagesstätten erzielt werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, Leistungen einer externen Firma für die Ermittlung des Straßenvermögens in Höhe von 25.347,00 € über den Gesamthaushalt der Verbandsgemeinde zu finanzieren. Die Finanzierung ist durch Einsparungen bei Personalkosten gewährleistet.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

30.01.2024

TOP:

7.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister