Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 08.01.2024 |
| Nummer | 03-240/2024 |
| Bearbeiter | Frau Ehrhardt |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 18.01.2024 |
Beschlussgegenstand:
Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2013 der Gemeinde Berga
gesetzliche Grundlage:
§ 114 i.V.m. § 120 Abs. 1 Satz 3 KVG LSA
Begründung:
Gemäß § 114 KVG LSA hat die Kommune zu Beginn des Haushaltsjahres, indem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, soweit durch Gesetz oder Verordnung nichts anderes bestimmt ist.Der Gemeinderat möge die Eröffnungsbilanz der Gemeinde, zusammen mit dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes und der Stellungnahme des Bürgermeisters, beschließen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 18.01.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.