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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Bekanntmachung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken

Die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel hat in ihrer Sitzung am 06.02.2025 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Brücken und ist identisch mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken.

Mit der Planänderung sollen Nebenanlagen im Baugebiet auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zugelassen werden.

Die Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Das Plangebiet ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.

© MLU LSA (www.mlu.sachsen-anhalt.de)

© GeoBasis-DE /LVermGeo LSA,

[2024, A18-38915-2009-14]

(www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)

Die Planung wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB werden eingehalten.

Das Planverfahren wird ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 1 BauGB wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB abgesehen; § 4c BauGB wird nicht angewendet.

Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Erörterung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1. i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom

03.03.2025 bis zum 03.04.2025

während der Dienstzeiten

Dienstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Donnerstag

9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

9.00 – 11.30 Uhr

sowie nach telefonischer Terminvergabe

in der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in 06537 Kelbra, Lange Straße 8, im Raum 03 öffentlich aus.

Parallel dazu können die Unterlagen im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.vwg-goldene-aue.de

(unter Rathaus - Verwaltung – Bekanntmachungen)

Stellungnahmen zum Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ einschließlich Begründung können bis zum 03.04.2025 (mündlich, schriftlich, zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Lange Straße 8, 06537 Kelbra oder per E-Mail an info@vwg-goldene-aue.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen nach § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 — 

Brücken-Hackpfüffel, den 21.02.2025

gez. Vogler
Bürgermeister