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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Berga

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.11.2024

Nummer

03-31/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

28.01.2025

Beschlussgegenstand:

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Berga

 — 

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) § 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165)

 — 

Begründung:

Aufgrund der Änderung der monatlichen Pauschalen der Kommunal-Entschädigungsverordnung soll über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeinderates verhandelt werden.Es wird vorgeschlagen, die §§ 2 (2) und 4 (1) der Aufwandsentschädigungssatzung vom 02.10.2014 zu ändern.

Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Berga. Sie tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

 — 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

28.01.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-31/2024

Erläuterungen:

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Berga

Auf Grund der §§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) und § 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165) hat der Gemeinderat der Gemeinde Berga in der Sitzung am 28.01.2025 mit Beschluss-Nr. 03-31/2024 folgende

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen:

Die §§ 2 (2) und 4 (1) werden wie folgt geändert:

§ 2

„Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte“

(2) Mitglieder des Gemeinderates erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 21,00 €. Weiterhin erhalten sie ein Pauschalbetrag von 68,00 €.

Der § 4 wird im Absatz 1 wie folgt geändert:

§ 4

"Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters"

(1) Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt.

Die Aufwandsentschädigung wird monatlich auf

1.290,00 €

festgesetzt.

Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.

Die 1. Änderung der Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2024 in Kraft.

 — 

Berga, 29.01.2025

Pabst
Bürgermeister