Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 21.11.2024 |
| Nummer | 03-32/2024 |
| Bearbeiter | Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 28.01.2025 |
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berga
gesetzliche Grundlage:
§§ 8, 9, 10 und 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Bei dem „Goldene Aue Kurier“ handelt es sich um kein reines Amtsblatt, da es teilweise durch Werbung finanziert wird.Aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch die Mitteilung der Bundesnetzagentur an den Verlag, wird der „Goldene Aue Kurier“ nicht mehr an die Bürger zugestellt, welche die Aufschrift „keine Werbung“ oder ähnliches an ihrem Briefkasten hinterlegt haben.Somit kann die Zustellung und Bekanntmachung gem. § 9 KVG LSA nicht garantiert werden.Es wird vorgeschlagen, den § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Berga vom 22.07.2024 im Absatz 1 zu ergänzen.Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berga. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 28.01.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-32/2024
Erläuterungen:
1. Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Berga
§ 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Berga
§ 13
öffentliche Bekanntmachung
(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse www.vwg-goldene-aue.de und der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.
Zusätzlich erfolgt eine Hinweisbekanntmachung zur Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen in den Schaukästen der Gemeinde Berga gem. § 13 (5 ) der Hauptsatzung.
Das Impressum der Homepage der Verbandsgemeinde ist um einen Hinweis zu ergänzen, wonach unter dieser Internetadresse auch öffentliche Bekanntmachungen erfolgen. (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 4 CN 6/18)
Inkrafttreten:
Diese 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berga tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Berga, den 29.01.025
Pabst | |
Bürgermeister | Siegel |