Titel Logo
Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

03-32-2024

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

21.11.2024

Nummer

03-32/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

28.01.2025

Beschlussgegenstand:

1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berga

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 9, 10 und 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Bei dem „Goldene Aue Kurier“ handelt es sich um kein reines Amtsblatt, da es teilweise durch Werbung finanziert wird.Aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch die Mitteilung der Bundesnetzagentur an den Verlag, wird der „Goldene Aue Kurier“ nicht mehr an die Bürger zugestellt, welche die Aufschrift „keine Werbung“ oder ähnliches an ihrem Briefkasten hinterlegt haben.Somit kann die Zustellung und Bekanntmachung gem. § 9 KVG LSA nicht garantiert werden.Es wird vorgeschlagen, den § 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Berga vom 22.07.2024 im Absatz 1 zu ergänzen.Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berga. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

28.01.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-32/2024

Erläuterungen:

1. Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Berga

§ 13 der Hauptsatzung der Gemeinde Berga

§ 13

öffentliche Bekanntmachung

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Internet unter der Internetadresse www.vwg-goldene-aue.de und der Angabe des Bereitstellungstages. Die Bekanntmachung ist mit ihrer Bereitstellung im Internet bewirkt.

Zusätzlich erfolgt eine Hinweisbekanntmachung zur Veröffentlichung dieser Bekanntmachungen in den Schaukästen der Gemeinde Berga gem. § 13 (5 ) der Hauptsatzung.

Das Impressum der Homepage der Verbandsgemeinde ist um einen Hinweis zu ergänzen, wonach unter dieser Internetadresse auch öffentliche Bekanntmachungen erfolgen. (BVerwG, Urteil vom 10.10.2019 – 4 CN 6/18)

Inkrafttreten:

Diese 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Berga tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Berga, den 29.01.025

Pabst
Bürgermeister
Siegel