Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 17.12.2024 |
| Nummer | 03-36/2024 |
| Bearbeiter | Reime |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 28.01.2025 |
Beschlussgegenstand:
Kooperationsvereinbarung zur Ausschreibung und Realisierung für den Neubau eines Gehwegs im Rahmen der Baumaßnahme Neubau Netto-Markt in Berga
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gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister der Gemeinde Berga wird bevollmächtigt die Kooperationsvereinbarung zur Ausschreibung und Realisierung für den Neubau eines Gehwegs im Rahmen der Baumaßnahme Neubau Netto-Markt in Berga zu unterschreiben.
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| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 28.01.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-36/2024
Erläuterungen:
Es wird die Durchführung einer Gesamtbaumaßnahme beabsichtigt, die unter anderem den Neubau eines Gehwegs umfasst. Zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, effizienten und abgestimmten Umsetzung dieser Maßnahme soll eine dementsprechende Vereinbarung geschlossen werden. Die Grundlage für die Bauleistung bilden die geltenden technischen Richtlinien und Vertragsbedingungen sowie die Planung von dem Planungsbüro Annett Fischer aus 99098 Erfurt für den Gehweg vom 26.11.2024.
Anlage
Kooperationsvereinbarung