Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 18.11.2024 |
| Nummer | 36-17/2024 |
| Bearbeiter | Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 06.02.2025 |
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel
gesetzliche Grundlage:
§§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288)§ 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165)
Begründung:
Aufgrund der Änderung der monatlichen Pauschalen der Kommunal-Entschädigungsverordnung soll über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeindrate verhandelt werden.Es wird vorgeschlagen, die §§ 2 (2) und 4 (1) der Aufwandsentschädigungssatzung vom 04.11.2014 im Absatz 1 zu ändern.Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel. Sie tritt zum 01.03.2025 in Kraft.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 06.02.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 36-17/2024
Erläuterungen:
1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel
Auf Grund der §§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) und § 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165) hat der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel in der Sitzung am 06.02.2025 mit Beschluss-Nr. 36-17/2024 folgende
1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen:
Die §§ 2 (2) und 4 (1) werden wie folgt geändert:
§ 2
„Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte“
(2) Mitglieder des Gemeinderates erhalten einen Pauschalbetrag von monatlich 50,00 €.
§ 4
"Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters"
(1) Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt.
Die Aufwandsentschädigung wird monatlich auf
950,00 €
festgesetzt.
Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.
Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.03.2025 in Kraft.
Brücken-Hackpfüffel, 07.02.2025