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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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36-17-2024

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.11.2024

Nummer

36-17/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

06.02.2025

Beschlussgegenstand:

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288)§ 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165)

Begründung:

Aufgrund der Änderung der monatlichen Pauschalen der Kommunal-Entschädigungsverordnung soll über die Höhe der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister und den Mitgliedern des Gemeindrate verhandelt werden.Es wird vorgeschlagen, die §§ 2 (2) und 4 (1) der Aufwandsentschädigungssatzung vom 04.11.2014 im Absatz 1 zu ändern.Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel. Sie tritt zum 01.03.2025 in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

06.02.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister

Nummer: 36-17/2024

Erläuterungen:

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Auf Grund der §§ 8, 35 und 45 Abs. 2 Ziff. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288) und § 7 Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) vom 29.05.2019 in der derzeit gültigen Fassung (GVBI. LSA 2019,11) i.V.m. dem Runderlass des MI vom 12.06.2024 (GVBI. LSA S. 165) hat der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel in der Sitzung am 06.02.2025 mit Beschluss-Nr. 36-17/2024 folgende

1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung beschlossen:

Die §§ 2 (2) und 4 (1) werden wie folgt geändert:

§ 2

„Aufwandsentschädigung für Gemeinderäte“

(2) Mitglieder des Gemeinderates erhalten einen Pauschalbetrag von monatlich 50,00 €.

§ 4

"Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters und seines Stellvertreters"

(1) Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister wird als monatlicher Pauschalbetrag gewährt.

Die Aufwandsentschädigung wird monatlich auf

950,00 €

festgesetzt.

Alle übrigen Paragrafen und Regelungen bleiben unverändert und behalten ihre volle Gültigkeit.

Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 01.03.2025 in Kraft.

Brücken-Hackpfüffel, 07.02.2025

Vogler
Bürgermeister