Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 20.11.2024 |
| Nummer | 36-18/2024 |
| Bearbeiter | Herning |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 06.02.2025 |
Beschlussgegenstand:
Bauherrenvereinbarung zum Ausbau der Schulgasse in Brücken-Hackpfüffel
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 und § 98 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen, den Bürgermeister gemäß den Erläuterungen zum Vertragsschluss (Bauherrenvereinbarung) zwischen der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel und den Wasserverband „Südharz“, zu ermächtigen.
| |
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 06.02.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates/Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 36-18/2024
Erläuterungen:
Tenor
Die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel hat sich zum Ausbau der Schulgasse in Brücken entschlossen und hierfür bereits Haushaltsmittel eingestellt. Gleichzeitig hat sich der Wasserverband „Südharz“ entschieden, den Mischwasserkanal im Zuge des Ausbaus zu erneuern.
Umsetzung
Die oben genannten Vertragspartner bilden zur Vermeidung von Abstimmungsverlusten und einer möglichst zügigen Durchführung der Baumaßnahme eine Bauherrengemeinschaft mit dem Ziel, diese möglichst wirtschaftlich zum Nutzen der Beteiligten durchzuführen. Hierfür soll die Maßnahme gemeinsam ausgeschrieben werden.
Anlage: Bauherrenvereinbarung