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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Brücken-Hackpfüffel

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

20.11.2024

Nummer

36-18/2024

Bearbeiter

Herning

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

06.02.2025

Beschlussgegenstand:

Bauherrenvereinbarung zum Ausbau der Schulgasse in Brücken-Hackpfüffel

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 und § 98 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Gemeinderat möge beschließen, den Bürgermeister gemäß den Erläuterungen zum Vertragsschluss (Bauherrenvereinbarung) zwischen der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel und den Wasserverband „Südharz“, zu ermächtigen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

06.02.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates/Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister

Nummer: 36-18/2024

Erläuterungen:

Tenor

Die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel hat sich zum Ausbau der Schulgasse in Brücken entschlossen und hierfür bereits Haushaltsmittel eingestellt. Gleichzeitig hat sich der Wasserverband „Südharz“ entschieden, den Mischwasserkanal im Zuge des Ausbaus zu erneuern.

Umsetzung

Die oben genannten Vertragspartner bilden zur Vermeidung von Abstimmungsverlusten und einer möglichst zügigen Durchführung der Baumaßnahme eine Bauherrengemeinschaft mit dem Ziel, diese möglichst wirtschaftlich zum Nutzen der Beteiligten durchzuführen. Hierfür soll die Maßnahme gemeinsam ausgeschrieben werden.

Anlage: Bauherrenvereinbarung