Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 21.01.2025 |
| Nummer | 36-22/2025 |
| Bearbeiter | Frau Albrecht |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 06.02.2025 |
Beschlussgegenstand:
Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB sowie über die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken
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gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert
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Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Ortsrand von Brücken und ist identisch mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken.Mit der Planänderung sollen Nebenanlagen im Baugebiet auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zugelassen werden.Zugleich wird der vorliegende Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken, Stand Dezember 2024 gebilligt und beschlossen, die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 06.02.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10+ 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: |
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| Enthaltungen: | 0 |
Laut Vorschlag
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer:36-22/2025
Erläuterungen:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ wurde 1994 das Ziel verfolgt, am südwestlichen Ortrand von Brücken ein Wohngebiet für den individuellen Wohnungsbau zu entwickeln.
Mit der Planänderung sollen Nebenanlagen im Baugebiet auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zugelassen werden. Damit soll eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Grundstücksflächen ermöglicht und gleichzeitig der sparsame Umgang mit Grund und Boden unterstützt werden.
Die Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung.
Lage im Raum
© MLU LSA (www.mlu.sachsen-anhalt.de)
© GeoBasis-DE /LVermGeo LSA,
[2024, A18-38915-2009-14]
(www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)
Anlagen:
| • | Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken |
| • | Begründung |