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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 2/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss Spende Verbandsgemeinde 645 €

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

15.12.2025

Nummer

41-83/2026

Bearbeiter

Frau Meergarten

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

28.01.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Spende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024

Begründung:

Die Adler-Apotheke Andreas Reichert e.K.in 06528 Wallhausen hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Geldspende in Höhe von 645,00 € überwiesen.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Spende zweckgebunden für die Kita „Kastanienburg“, Oberfleck 120 in 06528 Wallhausen gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 7 AO in der derzeit gültigen Fassung zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

28.01.2026

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

17 + 1

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister