Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 12.01.2026 |
| Nummer | 03-69/2026 |
| Bearbeiter | Karpe |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 27.01.2026 |
Beschlussgegenstand:
Vereinbarung mit der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) zur Planung und Bau eines Radweges von Berga bis Uftrungen im räumlichen Zusammenhang mit der L 236
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt die Vereinbarung, gemäß den Erläuterungen (bzw. Anlagen), mit der LSBB zu unterzeichnen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 27.01.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-38/2026
Erläuterungen:
Zentrale Aufgabe des Landesradverkehrsplan (LRVP 2030) des Landes Sachsen-Anhalt ist der Aufbau eines vollständigen, sicher und komfortabel zu befahrenden Wegenetzes für den Alltags- und Freizeitradverkehr, das sogenannte Landesradverkehrsnetz (LRVN 2020). Zur effektiven und effizienten Umsetzung eines lückenlosen Radverkehrsnetzes erfolgt die Planung und Umsetzung des LRVN 2020 baulastträgerübergreifend.
Aufgrund der neuen Erlasslage vom 14.06.2022 des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) wird das LRVN 2020 als Basis für die Planung und den Bau von straßenbegleitenden Radwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen in der Zuständigkeit der Landesstraßenbaubehörde eingeführt und ist entsprechend verbindlich anzuwenden.
Um den Ausbau des Radwegenetzes zu beschleunigen wurde der Straßenbauverwaltung die Möglichkeit eröffnet, über eine Verwaltungsvereinbarung, die Umsetzung von Radwegevorhaben, die sich prioritär aus dem LRVN 2020 ergeben, durch Kommunen oder Dritte, zu beschleunigen.
Ziel dieser Vereinbarung ist der Lückenschluss zwischen den bereits bestehenden Rad- bzw. Rad- / Wirtschaftswegen an der L 236 ((siehe Übersichtslageplan (ÜLP) vorh. RW und RW / WW)).
Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr, kommen die Partner überein, die Radverkehrsanlage regelkonform zu planen. Die Vereinbarungspartner haben sich geeinigt, dass die Gemeinde alle Aufgaben des Planungsträgers für die Planung und den Bau des Radweges / ggf. Rad- / Wirtschaftsweges einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen übernimmt. Diese Vereinbarung regelt alle hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen.
Gegenstand der Vereinbarung ist die Planung eines Radweges / ggf. Rad- / Wirtschaftsweges von Berga – Uftrungen (siehe ÜLP Berga – Uftrungen). Die Gesamtlänge beträgt ca. 3.900 m. Ziel ist, dass sich beide Vertragspartner auf eine Vorzugstrasse als Ergebnis der Variantenuntersuchung einigen.
Die Straßenbauverwaltung übernimmt für die Gemeinde die im räumlichen Zusammenhang mit der L 236 entstandenen Planungskosten (Leistungsphasen 1-2) für den Radweg ggf. Rad- / Wirtschaftsweg.
Die Planungskosten, von ca. 20,000 Eur, werden von der Gemeinde vorfinanziert und entsprechend im Haushalt 2026 eingestellt. Die Straßenbauverwaltung refinanziert die Kosten nach Vorlage der Rechnungen zeitnah. Abschlagszahlungen sind möglich.
Die Gemeinde legt zu Beginn der Planung einen Termin- und Finanzierungsplan vor, der bei Bedarf rechtzeitig fortzuschreiben ist.
Die Personalkosten sind von der Gemeinde alleine zu tragen.