Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 04.12.2025 |
| Nummer | 03-68/2025 |
| Bearbeiter | Reime |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 27.01.2026 |
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Beschlussgegenstand:
Abschluss einer Bauherrenvereinbarung mit dem Wasserverband „Südharz“ über die Zusammenarbeit bei der Baumaßnahme Ausbau des Ortsnetzes Bösenrode
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt die beigefügte Vereinbarung abzuschließen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 27.01.2026 |
| TOP: |
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| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-68/2025
Erläuterungen:
Der Wasserverband „Südharz“ beabsichtigt den Ort Bösenrode abwasserseitig in einem Trennsystem zu erschließen. Im Zuge dieser Baumaßnahme ist ein grundhafter Straßenausbau durch die Gemeinde in den betreffenden Bereichen angedacht. Der Bestandskanal soll in seiner Nutzung zum Regenwasserkanal umgeändert werden. Je nach Zustand soll dieser im Zuge der Baumaßnahme saniert werden. Im Zuge der Baumaßnahme soll darüber hinaus die Trinkwasserleitung saniert beziehungsweise erneuert werden.
Zur Vermeidung von Abstimmungsverlusten und zur Realisierung einer möglichst zügigen Durchführung der Baumaßnahme soll eine Bauherrengemeinschaft gebildet werden. Das Ziel ist die Durchführung der Maßnahme zum wirtschaftlichen Vorteil der Beteiligten.
Anhand der Ausbaubereiche der Baumaßnahme des Wasserverband "Südharz" wurden mögliche Ausbauvarianten entwickelt, passende Kostenschätzungen erstellt und geeignete Herangehensweisen ermittelt. Die Ausbauvarianten wurden unter Einbeziehung der Vermessungsergebnisse und eines Baugrundgutachtens fachgerecht ermittelt.
Der genaue Umfang der Straßenbaumaßnahmen, sowie die Ausbauvarianten sollen durch den Gemeinderat festgelegt werden.
Anlage
Bauherrenvereinbarung