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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Wallhausen

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.01.2023

Nummer

30-142/2023

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

23.02.2023

Beschlussgegenstand:

Hausverwaltervertrag für die kommunale Wohnungsbewirtschaftung

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Es gibt keinen aktuellen Verwaltervertrag zwischen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ und der Gemeinde Wallhausen.

Die von der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eingesetzte Beschäftigte, welche die Wohnungsbewirtschaftung für die Gemeinde derzeit wahrnimmt hat keine gültige Legitimation für die Mietkonten und die hieraus resultierenden Bankgeschäfte.

Auch wurde die Verwaltergebühr bisher nicht vertraglich fixiert.

Daher ist ein Hausverwaltervertag zu beschließen um die Aufgabe der Wohnungsbewirtschaftung erstmalig schriftlich festzuhalten.

Der Gemeinderat beschließt den Hausverwaltervertrag rückwirkend zum 01.01.2023 in der anliegenden Fassung.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

23.02.2023

TOP:

23.02.2023

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister