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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

Nummer

41-150/2023

Bearbeiter

Frau Kindler

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

28.02.2023

Beschlussgegenstand:

Wahl des Stellvertreters/der Stellvertreterin des ordentlichen Mitgliedes der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in den UnterhaltungsverbandHelme

gesetzliche Grundlage:

§ 11 Abs. 2 GK LSA (GVBl. LSA 1998, S. 98) i.V. m. § 56 Abs. 3 und 4 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Die Verbandsgemeinde ist Mitglied im Unterhaltungsverband "Helme". Für das ordentliche Mitglied der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" im Unterhaltungsverband "Helme" ist durch den Verbandsgemeinderat ein/e Stellvertreter/in zu wählen.

Als Stellvertreter/in für das ordentliche Mitglied der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" im Unterhaltungsverband "Helme" wird vorgeschlagen:

Stefan Klaube

Es wurde in öffentlicher Abstimmung gewählt:

Stefan Klaube

Beschluss:

Zum Stellvertreter für das ordentliche Mitglied der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" im Unterhaltungsverband "Helme" wurde

Herr Stefan Klaube

gewählt.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeindebürgermeister

am:

28.02.2023

TOP:

9.

AnzahlMitglieder

20 + 1

anwesend:

15 + 1

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung war kein Mitglied des Verbandsgemeindebürgermeisters ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister