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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschlüsse d. Verbandsgemeinder. d. Verbandsgem.

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

19.12.2023

Nummer

41-187/2024

Bearbeiterin

Frau Kruschwitz

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

30.01.2024

Beschlussgegenstand:

6. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§§ 8, 10 und 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06. 2022 (GVBl. LSA, S. 130)

Begründung:

Um mehr Flexibilität bei den öffentlichen Wahlbekanntmachungen (Wahlen auf Bundes-, Landes- Landkreis- und kommunaler Ebene) zu erreichen und um Kosten zu sparen ist es sinnvoll, in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ - den § 13 „Öffentliche Bekanntmachungen“ um den Absatz (1a) dahingehend zu ergänzen, dass alle Wahlbekanntmachungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ (www.vwg-goldene-aue.de) veröffentlicht werden.

Somit würden „Sonderdrucke“ des Amtsblattes „Goldene Aue Kurier“ entfallen.

Eine Hinweisbekanntmachung in den Schaukästen (mit dem Hinweis der Veröffentlichung auf der Homepage) und der Angabe des Bereitstellungstages wird in diesem Zusammenhang erfolgen.

Mit der 6. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wird vorgeschlagen, den § 13 Öffentliche Bekanntmachungen um den Absatz (1)a zu ergänzen.

(gemäß Anlage)

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ beschließt die 6. Änderung der Hauptsatzung.

Dieser Beschluss ist genehmigungspflichtig und wird der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

Am Tage nach der Veröffentlichung mit dem entsprechenden Genehmigungsvermerk tritt die 6. Änderung der Hauptsatzung in Kraft.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

30.01.2024

TOP:

8.

Anzahl Mitglieder

19 + 1

anwesend:

17 + 1

dafür:

17

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

6. Änderung

der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

§ 13 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ Öffentliche Bekanntmachungen wird um den Absatz (1a) ergänzt:

§ 13

Öffentliche Bekanntmachungen

(1)

Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde, dem „Goldenen Aue“ Kurier“.

(1a)

Die gesetzlich erforderlichen Wahlbekanntmachungen erfolgen auf der Homepage der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“: www.vwg-goldene-aue.de. Eine Bekanntmachung mit dem Hinweis auf die Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung auf der Homepage erfolgt in den Schaukästen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ unter Angabe der Bereitstellung.

Inkrafttreten:

Diese 6. Änderung der Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kelbra, d. 31.01.2024

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

Genehmigungsvermerk:

Die 6. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, beschlossen in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 30.01. 2024 wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 14.02.2024 genehmigt.

Die Veröffentlichung der 6. Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ erfolgt im Amtsblatt der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, Ausgabe 3/2024 vom 15.03.2024.

Kelbra, d. 19.02.2024

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister